Ein Todesfall in der Familie oder im nahen Umfeld ist für Angehörige eine emotionale Ausnahmesituation. Neben der Trauer müssen jedoch auch viele organisatorische Aufgaben bewältigt werden. Eine davon ist die Wohnungsauflösung. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und zu wissen, welche Fristen einzuhalten sind. Die A&G Service GmbH unterstützt Sie im Westerwald dabei, diese schwierige Aufgabe professionell, diskret und zuverlässig zu bewältigen.
Wer ist für die Wohnungsauflösung verantwortlich?
Nach dem Tod eines Mieters geht das Mietverhältnis rechtlich auf die Erben über. Diese übernehmen damit sowohl die Rechte als auch die Pflichten. Das bedeutet:
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Erben sind verpflichtet, den Mietvertrag zu kündigen.
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Die Wohnung muss in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben werden – in der Regel besenrein.
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Mietrückstände oder offene Nebenkosten gehen ebenfalls auf die Erben über.
Sollten keine Erben vorhanden sein oder das Erbe ausgeschlagen werden, fällt die Verantwortung an den Vermieter zurück.
Welche Fristen gelten bei der Kündigung?
Für die Kündigung des Mietvertrages nach einem Todesfall gelten die üblichen Kündigungsfristen:
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In der Regel 3 Monate zum Monatsende.
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Manche Mietverträge enthalten abweichende Vereinbarungen – daher ist ein Blick in den Vertrag unerlässlich.
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Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte nachweisbar (z. B. per Einschreiben) beim Vermieter eingehen.
Wichtig: Auch wenn Angehörige die Wohnung schnell räumen möchten, entbindet das nicht von der Einhaltung der Kündigungsfrist. Nur wenn der Vermieter zustimmt, kann eine frühere Rückgabe erfolgen.
Welche Pflichten bestehen bei der Übergabe?
Die Wohnung muss in einem Zustand zurückgegeben werden, der den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. In der Praxis bedeutet das meistens:
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Besenrein: alle Räume, Keller, Dachboden und Garage leer und sauber.
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Persönliche Gegenstände, Möbel und Hausrat entfernt.
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Eventuelle Schönheitsreparaturen, wenn sie laut Vertrag erforderlich sind.
Genau hier kommt die Unterstützung der A&G Service GmbH ins Spiel: Wir übernehmen die komplette Wohnungsauflösung im Westerwald – von der Sortierung über die fachgerechte Entsorgung bis hin zur besenreinen Übergabe.
Wertgegenstände und persönliche Erinnerungen sichern
Vor Beginn der Auflösung sollten Angehörige Zeit einplanen, persönliche Dinge auszusortieren. Dazu gehören:
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Dokumente, Verträge und Ausweise
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Fotos und Erinnerungsstücke
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Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Sammlungen
Die restliche Haushaltsauflösung übernimmt unser geschultes Team professionell und diskret.
Unterstützung durch die A&G Service GmbH
Gerade in Zeiten der Trauer ist die organisatorische Belastung durch eine Wohnungsauflösung besonders hoch. Unser Service bietet Ihnen Entlastung:
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Schnelle Terminvereinbarung im Westerwald
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Diskrete und respektvolle Abwicklung
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Fachgerechte Entsorgung durch zertifizierte Betriebe
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Wertanrechnung bei Möbeln, Elektrogeräten oder Gegenständen in gutem Zustand
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Besenreine Übergabe aller Räume
Fazit
Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall bringt viele rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Angehörige müssen sich um Kündigungsfristen, vertragliche Pflichten und die Räumung der Wohnung kümmern. Mit der A&G Service GmbH haben Sie im Westerwald einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der die gesamte Abwicklung professionell und respektvoll übernimmt – damit Sie in einer schweren Zeit den Kopf für das Wesentliche frei haben.

